Link 38 – Auszug aus dem Justizprogramm der SPÖ

In einem Papier der SPÖ mit dem Titel heißt es u. a.: „Dabei soll die richterliche Qualifikation verstärkt…. werden. Supervision… soll verbindlich vorgeschrieben sein.

Damit könnte für eine demokratische und autonome normative Selbsthilfe von Bürgern und Bürgerinnen eine sichere Grundlage geschaffen werden.

Die Funktionalisierung des Strafrechts zu einem Instrument innenpolitischen Ersatzhandelns ist abzulehnen, weil damit oft untaugliche Lösungsansätze vorgetäuscht werden.

Über lange Zeit sind die Interessen von Verbrechensopfern von staatlicher Seite äußerst zurückhaltend wahrgenommen worden.

Eine grundlegende Reform

Vermeidung von Resozialisierungshindernissen

Strafrecht als letztes Mittel der Sozialkontrolle bedeutet, dass mit den Strafverfahren sorgsam und unter bestmöglicher Beachtung der Grundrechte umzugehen ist. Es soll für beide Seiten eine maximale Fairness im Strafprozess geben: für Verdächtige/Beschuldigte, die auch Unschuldige sein können und auch für die Opfer. Der Schutz des Opfers soll natürlich nicht dazu führen, dass der Beschuldigte über Gebühr in seinen Rechten beschnitten wird.

Die Bekämpfung des Urteils eines Schöffen- und Geschworenengerichts zugunsten des Beschuldigten soll auch bezüglich der Beweis- und Schuldfrage ohne Neuerungsverbot möglich sein, wobei der OGH in diesen Fällen grundsätzlich bloß kassatorisch entscheiden sollte.

ZIVILrecht
Die SPÖ strebt die – dringend notwendige – Weiterentwicklung des Zivilrechtes im Dialog mit allen Betroffenen, der Wissenschaft und ExpertInnen an und ist sich bewusst, dass eine demokratische Justizpolitik Reformschritte wieder mit Bedacht setzen soll, zumal der Justizsektor traditionellerweise ein hohes Maß an Kontinuität entwickelt hat und rechtspolitische Änderungen daher gut vorbereitet werden müssen. Der faire Interessensausgleich und die besondere Berücksichtigung der im Rechtsleben und in der Gesellschaft Schwächeren sollten dabei wieder im Vordergrund stehen.

Der/die Unternehmerin haftet jedoch nicht, wenn er beweist, dass er keine angebrachte Sorgfalt vermissen ließ.

Ist der Schutz sozial Schwacher im Zivilrecht eines der maßgeblichen Ziele, so sind die Herstellung von Chancengleichheit für alle am Markt Teilnehmenden und die Verhinderung des Missbrauchs marktbeherrschender Macht ebenso zentrale Aspekte eines Wirtschaftsrechts wie Transparenz und – ausgenommen Betriebsgeheimnisse – umfassende Information des Marktes