Link 20 – Zinsen

Zinsen knapp 400% (385%)
Evidenzhaltungsgebühr: 994,-

Wie aus 22.791,37 – 114.153,10 werden (das sind lediglich um bescheidene 500 Prozent mehr).
Selbst bei monatlicher Ratenzahlung von (angenommen) 1.000 € werden es in wenigen Jahren knapp 250.000 Euro sein. Das sind dann rund 1.000 (in Worten: Tausend) Prozent mehr.

Originalbeleg:beleg

 

und hier leserlich:

Hauptforderung EUR 22.791,37
16.5% Zinsen vereinbart mit dem Auftraggeber, berechnet ab Fälligkeit EUR 87.830,20 (rund 385%)
Spesen des Auftraggebers EUR 8,72
*) einmalige Bearbeitungsgebühr EUR 2.335,81
*) Kosten für Erstmahnung, Erhebungsschreiben, Telefoninkasso kombiniert mit Mahnschreiben, Ratenanbotsbrief, Folgemahnung(en) EUR 193,00
*) Evidenzhaltungsgebühr (3-monatlich im Voraus dzt. € 25,50) EUR 994,00
*) Adressausforschung EUR 0,00
Barauslagen (Gerichtsgebühren, .) EUR 0,00
zusammen daher EUR 114.153,10 (rund 500%)

*) (alle Gebühren und Kosten im Rahmen des BGBl. Nr. 141 vom 27.03.1996 in der geltenden Fassung)

Die Prozentangaben (in Prozent) sind hinzugefügt.